Erstgespräch
Zu Beginn der Psychotherapie findet ein Erstgespräch statt. In diesem Gespräch lernen wir uns kennen und prüfen gemeinsam, ob eine Zusammenarbeit für Sie passend ist. Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre aktuelle Lebenssituation sowie Ihre Erwartungen und Anliegen zu schildern. Auf dieser Grundlage definieren wir anschließend die Ziele und Schwerpunkte der Therapie.
Setting & Frequenz
Ich begleite Sie im Rahmen einer individualpsychologischen Psychotherapie, die in der Regel ein- bis zweimal pro Woche im persönlichen Gespräch stattfindet. Für eine intensivere Auseinandersetzung biete ich auch die Möglichkeit einer klassischen Analyse im liegenden Couch-Sessel-Setting an.
Absageregelung
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Absage per Telefon, SMS oder E-Mail. Termine können bis 17 Uhr am Vortag abgesagt werden. Für spätere Absagen wird der Betrag in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht
PsychotherapeutInnen sind gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Therapieinhalte verpflichtet. Das gilt gegenüber allen Dritten einschließlich Ehepartnern, Lebensgefährten und auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.
Verrechnung mit der Krankenkasse
Ich bitte um Verständnis, dass derzeit keine Möglichkeit besteht, die Kosten mit der Krankenkasse abzurechnen.