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Erstgespräch

Bevor wir mit der eigentliche Psychotherapie beginnen, vereinbaren wir uns einen Termin für ein Erstgespräch. Bei diesem können wir uns kennenlernen und feststellen ob Sie sich ein weiteres gemeinsames Arbeiten vorstellen können. Außerdem können Sie mir einen Einblick in Ihre aktuelle Lebenssituation sowie ihre Wünsche und Erwartungen an die Psychotherapie geben. Gemeinsam können wir dann mögliche Ziele der Psychotherapie definieren. 

Setting & Frequenz

Ich biete Individualpsychologische Psychotherapie sitzend im Sessel-Sessel-Setting mit ein bis zwei Einheiten pro Woche an. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer individualpsychologischen Analyse, liegend im Couch-Sessel-Setting mit zwei bis vier Einheiten pro Woche. 

Im Erstgespräch klären wir ob eine Krisenintervention oder eine Kurz-, Mittel- oder Langzeittherapie sinnvoll ist. 

Absageregelung

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen könne, bitte ich Sie um rechtzeitige Absage per Telefon, SMS oder E-Mail. Termine können bis 17 Uhr am Vortag abgesagt werden. Für spätere Absagen muss ich den Betrag verrechnen. 

 

Verschwiegenheitspflicht

PsychotherapeutInnen sind gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Therapieinhalte verpflichtet. Das gilt gegenüber allen Dritten einschließlich Ehepartnern, Lebensgefährten und auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.

Verrechnung mit der Krankenkasse

Ich bitte um Verständnis, dass es derzeit keine Möglichkeit gibt die Kosten mit der Krankenkasse zu verrechnen.

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